Richtlinien für SmartWe-Konten
Im Block Richtlinien für SmartWe-Konten stellen Sie ein, ob beim Einsatz eines oder mehrerer Identitätsanbieter eine zusätzliche Anmeldung über die SmartWe-Konten möglich ist.
Wenn Sie die Anmeldung über SmartWe-Konten einschränken oder verbieten, sind auch Administratoren von diesen Einstellungen betroffen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie sich über den Identitätsanbieter an SmartWe anmelden können, bevor Sie die Richtlinien für SmartWe-Konten anpassen.
Option | Beschreibung |
|---|---|
Anmeldung über SmartWe-Konten ist erlaubt | Wenn Sie diese Option aktivieren, ist die Anmeldung über die Identitätsanbieter und über das SmartWe-Konto erlaubt. Alle Benutzer können selbst entscheiden, wie Sie sich anmelden möchten. |
Anmeldung über SmartWe-Konten mit festgelegten Benutzermerkmalen ist verboten | Wenn Sie diese Option aktivieren, ist die Anmeldung über SmartWe-Konten nur dann erlaubt, wenn für die entsprechenden SmartWe-Konten keine Benutzermerkmale festgelegt wurden. Diese Option ist empfehlenswert, wenn sich nicht alle SmartWe-Benutzer über einen Identitätsanbieter anmelden können. So können Sie sicherstellen, dass die Anmeldung über den Identitätsanbieter verpflichtend ist, sofern diese für bestimmte Benutzer eingerichtet wurde. Hinweis Wenn Sie ein Benutzermerkmal im Feld Benutzermerkmal in SmartWe eintragen, ist die Anmeldung über SmartWe-Konten grundsätzlich verboten. Verwenden Sie desnhalb die Option Manuell eingetragenen Wert verwenden beim Identitätsanbieter und vergeben Sie die Benutzermerkmale für die SmartWe-Benutzer, die sich zwingend über den Identitätsanbieter anmelden sollen. |
Anmeldung über SmartWe-Konten ist verboten | Wenn Sie diese Option aktivieren, ist die Anmeldung über SmartWe-Konten grundsätzlich verboten. Stellen Sie sicher, dass sich alle Benutzer über einen Identitätsanbieter anmelden können, bevor Sie diese Option aktivieren. Ansonsten werden ggf. Benutzer von der Anmeldung an SmartWe ausgeschlossen. Dies gilt auch für Benutzer mit Administrationsrechten. |